Allgemeine Geschäftsbedingungen

Online-Gutscheine Allgemeine Geschäftsbedingungen

🏁 AGB für Gutscheine – OutdoorKart Graubünden

1. Geltungsbereich Diese Bedingungen gelten für alle Gutscheine, die käuflich bei der OutdoorKart Graubünden (Domenig Immobilien AG) erworben wurden. Mit dem Kauf oder der Nutzung des Gutscheins akzeptiert der Kunde diese Bestimmungen.

2. Gültigkeit und Verjährung (Schweizer Recht)

Kaufgutscheine: Da der Kunde eine finanzielle Gegenleistung erbracht hat, unterliegen diese Gutscheine der gesetzlichen Verjährungsfrist gemäss Art. 127 OR. Sie sind 10 Jahre ab Ausstellungsdatum gültig.

Geschenkgutscheine/Promotions (ohne Kauf): Gutscheine, die kostenlos (z. B. durch Sponsoring, Wettbewerbe oder Marketingaktionen) abgegeben wurden, sind auf 2 Jahre befristet und verfallen danach ersatzlos.

3. Einlösung & Ausschluss der Barauszahlung

Sortiment: Gutscheine können für das gesamte Sortiment der OutdoorKart Graubünden eingesetzt werden (Fahrten, Abonnements, Kiosk-Artikel).

Wertanrechnung: Gutscheine werden zum Nennwert angerechnet. Bei Leistungsgutscheinen (z. B. "10 Fahrten"), die älter als 2 Jahre sind, bleibt der bezahlte Betrag bestehen; eine Differenz zu aktuell gestiegenen Preisen kann jedoch nachgefordert werden.

Keine Barzahlung: Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts, von Restguthaben oder eine Rückerstattung des Kaufbetrags ist ausgeschlossen.

Restguthaben: Übersteigt der Gutscheinwert den Rechnungsbetrag, bleibt das Restguthaben auf dem Gutscheincode für weitere Besuche bestehen.

4. Übertragbarkeit und Verlust

Die Gutscheine sind nicht personengebunden und somit frei übertragbar.

Bei Verlust, Diebstahl oder Unleserlichkeit übernimmt OutdoorKart keine Haftung. Gutscheine werden nicht ersetzt.

5. Besondere Bestimmungen

Insolvenz: Im Falle einer Betriebseinstellung oder eines Konkurses der Domenig Immobilien AG erlischt der Anspruch auf die Einlösung der Leistung. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises in bar.

6. Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Chur, Graubünden